Rechtsprechung
   LSG Bayern, 26.10.2006 - L 4 KR 275/04   

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https://dejure.org/2006,28957
LSG Bayern, 26.10.2006 - L 4 KR 275/04 (https://dejure.org/2006,28957)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.10.2006 - L 4 KR 275/04 (https://dejure.org/2006,28957)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - L 4 KR 275/04 (https://dejure.org/2006,28957)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit einer Zahlungsaufforderung betreffend Beitragszahlung zur sozialen Pflegeversicherung; Rechtsnatur einer Zahlungsaufforderung betreffend Beitragszahlung zur sozialen Pflegeversicherung; Voraussetzungen eines Verwaltungsaktes nach § 31 Sozialgesetzbuch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B

    Anfechtbarkeit einer Zahlungsaufforderung der Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2006 - L 4 KR 275/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG Beschluss vom 07.06.1999 B 7 AL 264/98 B - unveröffentlicht; Beschluss vom 05.08.1997 11 B AR 95/97-unveröffentlicht) handelt es sich bei einer Zahlungsaufforderung um eine Mahnung im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, die als unselbstständige Vorbereitungshandlung zur Vollstreckungsanordnung oder zur eigentlichen Vollstreckungshandlungen nicht anfechtbar ist.
  • SG Bremen, 06.10.2016 - S 17 AL 125/15
    Vielmehr handelt es sich bei der Zahlungserinnerung, wie bei einer Mahnung auch (vgl. dazu: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.10.2006, Az. L 4 KR 275/04; BSG, Beschluss vom 07.06.1999, Az. B 7 AL 264/98 B und vom 05.08.1997), um eine unselbstständige Vorbereitungshandlung zu Vollstreckungsanordnungen oder zu den eigentlichen Vollstreckungshandlungen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2021 - L 7 AS 1479/20

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

    Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Erinnerung an das Leistungsverhalten des Zahlungsverpflichteten, die als unselbständige Vorbereitungshandlung zur Vollstreckungsanordnung oder zu den eigentlichen Vollstreckungshandlungen nicht anfechtbar ist (LSG Bayern Urteil vom 26.10.2006 - L 4 KR 275/04).
  • LSG Hamburg, 09.06.2021 - L 2 AL 5/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anfechtungsklage - Zahlungsaufforderung einer

    Vielmehr handelt es sich bei der Zahlungsaufforderung um eine Mahnung im Sinne des § 3 Abs. 3 Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG), die als unselbständige Vorbereitungshandlung zur Vollstreckungsanordnung (§ 3 Abs. 4 VwVG) oder zu den eigentlichen Vollstreckungshandlungen nicht anfechtbar ist (BSG, Beschluss vom 5. August 1997 - 11 BAr 95/97; Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 26. Oktober 2006 - L 4 KR 275/04; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. November 2007 - L 16 AL 326/07, jeweils juris).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 16.08.2006 - L 4 KR 275/04   

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https://dejure.org/2006,33236
LSG Bayern, 16.08.2006 - L 4 KR 275/04 (https://dejure.org/2006,33236)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.08.2006 - L 4 KR 275/04 (https://dejure.org/2006,33236)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. August 2006 - L 4 KR 275/04 (https://dejure.org/2006,33236)
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2008 - L 4 KR 275/04   

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https://dejure.org/2008,118599
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2008 - L 4 KR 275/04 (https://dejure.org/2008,118599)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.07.2008 - L 4 KR 275/04 (https://dejure.org/2008,118599)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Juli 2008 - L 4 KR 275/04 (https://dejure.org/2008,118599)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2008 - L 4 KR 275/04
    In seinem Urteil vom 25. September 2001 - AZ: B 3 KR 3/01 R - habe das Bundessozialgericht (BSG) hervorgehoben, dass eine Verweigerung der Zulassung eine Begrenzung der Berufsfreiheit darstelle, die in ihrer Wirkung einer Beschränkung der Berufswahl nahe kommen könne.
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